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   BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95   

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BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95 (https://dejure.org/1996,11563)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95 (https://dejure.org/1996,11563)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 BvR 1475/95 (https://dejure.org/1996,11563)
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  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen die Parteien vor deren Erlaß Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182]; - 60, 1 [5]; - 69, 248 [253]).

    Auch gerichtsbekannte Tatsachen müssen in den Prozeß eingeführt werden, wenn sie zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden sollen (vgl. BVerfGE 10, 177 [183]; - 20, 347 [349]).

    Da auf die Verkehrslärmkarte im Amtsblatt der Stadt Stuttgart hingewiesen worden ist, mag ihr Inhalt außerdem zu den unter § 291 ZPO fallenden allgemein bekannten Tatsachen gehören; gemeint sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können (vgl. BVerfGE 10, 177 [183]).

  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Auch sie muß das Gericht jedoch grundsätzlich in den Prozeß einführen, um sie verwerten zu können (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 -).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Auch sie muß das Gericht jedoch grundsätzlich in den Prozeß einführen, um sie verwerten zu können (vgl. BVerfGE 70, 180 [189]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 -).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen die Parteien vor deren Erlaß Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182]; - 60, 1 [5]; - 69, 248 [253]).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen die Parteien vor deren Erlaß Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 [182]; - 60, 1 [5]; - 69, 248 [253]).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Eine Ausnahme ist lediglich für solche allgemein bekannten Tatsachen in Betracht zu ziehen, die allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl. BGHZ 31, 43 [45]; - BVerwG, DÖV 1983, S. 206 und 207; - BSG, NJW 1979, S. 1063).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Auch gerichtsbekannte Tatsachen müssen in den Prozeß eingeführt werden, wenn sie zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden sollen (vgl. BVerfGE 10, 177 [183]; - 20, 347 [349]).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
    Eine Ausnahme ist lediglich für solche allgemein bekannten Tatsachen in Betracht zu ziehen, die allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl. BGHZ 31, 43 [45]; - BVerwG, DÖV 1983, S. 206 und 207; - BSG, NJW 1979, S. 1063).
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